Norwegen und die Niederlande haben es bereits vorgemacht. Frankreich zieht nach. Nun fordert auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Frauenquote von 40% in den Aufsichtsräten von börsennotierten und der mitbestimmten Unternehmen.
Den entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/3296) begründet die Fraktion mit „erheblichen Defiziten“ bei der Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft. Die Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft seien „fest in Männerhand“. Da eine geschlechtergerechte Besetzung von Aufsichtsräten mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht zu erreichen sei, obwohl eine Vielzahl qualifizierter Frauen zur Verfügung stünde, müssten entsprechende Regelungen im Aktiengesetz und in den Mitbestimmungsgesetzen verankert werden.
Ist die stärkere Einbeziehung von Frauen in Führungspositionen und Kontrollorganen tatsächlich nicht im Unternehmensinteresse? Oder werden gute Argumente von den „Entscheidern“ schlicht ignoriert? Weitsicht beweisen Unternehmen jedenfalls nicht, die der stetig wachsenden Zahl von Hochschulabsolventinnen noch immer keinen glaubhaften Karriereplan anbieten können.